Die Freundschaft zwischen Mensch und Hund besteht seit tausenden von Jahren. Der ursprüngliche Hauptnutzen bestand vorwiegend in der Funktion als Wach- und Jagdhund.
Vom Wildtier zum Wachhund
Einer der Hauptgründe für die gute Beziehung von Mensch und Hund ist, dass Hunde ein angeborenes Rudelverhalten haben und im Allgemeinen über gute Instinkte sowie Orientierungssinne verfügen. Geruchsinn und Gehör sind bei Hunden extrem gut ausgebildet. Während ein Mensch nur etwa 10.000 verschiedene Gerüche erkennt, riecht ein Hund Millionen.
Ähnlich verhält es sich mit dem Gehörsinn. Menschen können etwa 20.000 Schwingungen pro Minute wahrnehmen und Hunde je nach Rasse etwa zwischen 50.000 und 100.000 pro Sekunde.
Eine weitere Besonderheit ist die Tatsache, dass Hunde auch Geräusche auf höheren Frequenzen wahrnehmen, die für Menschen kaum hörbar sind. Diese Eigenschaften konnten sich die Menschen zunutze machen, indem sie Hunde zähmten und sie als Wachhund zum Schutz ihrer Familie sowie ihrer Nutztiere einsetzten. Ist ein Hund für die Bewachung einer Tierherde abgerichtet, so wird er Teil der Herde.
Die Haltung gefährlicher Hunde
Einige Hunderassen werden allgemeinhin als grundsätzlich gefährlich angesehen. Je nach Land und Region gelten deshalb unterschiedliche gesetzliche Vorschriften bezüglich Haltung und Aufzucht bestimmter Rassen, die als Kampf- oder Listenhunde eingestuft werden.
Die Hundeverordnungen verpflichten die Halter von Hunden diverser Rassen und deren Kreuzungen, bestimmte Nachweise zu erbringen sowie Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der Gemeinschaft zu treffen. Ein Halter muss seine Zuverlässigkeit und Befähigung mittels Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses und Sachkundenachweises erbringen. Weiterhin müssen gefährliche Hunde in der Öffentlichkeit an der Leine gehalten und mit einem Maulkorb versehen werden. Eine Befreiung von der Maulkorbpflicht ist nur durch Bestehen eines offiziellen Wesenstests für Hunde möglich.
Weitere Pflicht-Maßnahmen in einigen Bundesländern sind beispielsweise die Sterilisation und die Kennzeichnung durch einen Mikrochip oder eine Tätowierung. Außerdem ist es vielerorts verboten, gefährliche Hunde auf Spielplätze, öffentlich Feste oder in Freibäder mitzunehmen. In Thüringen und Hessen müssen Hundehalter die Grundstücke und Wohnungen zudem mit gut erkennbaren Warnschildern und dem Texthinweis „Vorsicht Hund!“ versehen.
Die Arten der Jagdhunde
Die vorteilhaften Jagd-Eigenschaften haben Hunde von ihren Wolfs-Vorfahren. Und lange bevor der Mensch Hunde als Wachhunde verwendete, nutzte er sie als Jagdhunde. Dank des ausgeprägten Geruchsinns konnten sie die Witterung aufnehmen, die Beute lokalisieren und aufspüren.
Die heutigen Jagdhunde lassen sich in ungefähr sechs verschiedene Hauptgruppen einteilen. Die bekanntesten sind die jagenden Hunde, die ihre Beute solange verfolgen, bis es der Jäger schießen oder fangen kann – die sogenannten Bracken.
Die Stöberhunde sind etwas selbstständiger und können das Wild im Dickicht und unabhängig vom Jäger aufspüren und ihm entgegentreiben. Darüber hinaus können sie auch verwundetes Wild finden und je nach Größe selbst apportieren.
Vorsteherhunde werden alle Hunderassen genannt, die ihrem Führer lautlos und per Körperhaltung signalisieren können, dass sie Wild gefunden haben.
Eine weitere Art sind die Apportierhunde, auch Retriever genannt. Sobald der Jäger Klein- oder Federwild erlegt hat, kann der Apportierhund es mit seinem Maul greifen und ihm bringen.
Die Spezialfertigkeit der Schweißhunde ist es, verwundetes Wild auch über sehr große Distanzen und unter schwersten Bedingungen zu wittern.
Erdhunde können aufgrund ihres Körperbaus in die Höhlen erdbewohnender Tiere wie etwa Füchse oder Kaninchen vordringen.